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LG Frankfurt/Main, 03.12.2009 - 23 O 428/05 |
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Verfahrensgang
- LG Frankfurt/Main, 03.12.2009 - 23 O 428/05
- OLG Frankfurt, 15.12.2010 - 17 U 33/10
- BGH, 16.04.2013 - XI ZR 94/11
Wird zitiert von ...
- OLG Frankfurt, 15.12.2010 - 17 U 33/10
Anlageberatung: fehlerhafter Anlageberatung im Zusammenhang mit Beteiligung an …
Auf die Berufung der Klägerin wird die Beklagte in Abänderung des Urteils der 23. Zivilkammer des Landgerichts Frankfurt am Main vom 03.12.2009 (Az.: 2/23 O 428/05) verurteilt, an die Klägerin weitere 26.842.82 EUR, mithin insgesamt 52.151,77 EUR, zzgl.unter Abänderung des am 03.12.2009 verkündeten und am 16.12.2009 zugestellten Urteils des Landgerichts Frankfurt am Main, Az.: 2/23 O 428/05, die Beklagte zu verurteilen, weitere 26.842.82 EUR, mithin insgesamt 52.151,77 EUR, zzgl.
das Endurteil des Landgerichts Frankfurt am Main, Az. 2/23 0 428/05, vom 03.12.2009, ihr am 09.12.2009 zugegangen, abzuändern, soweit die Beklagte verurteilt wurde, 25.308,95 EUR nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszins seit 6.12.2005 an die Klägerin zu zahlen Zug um Zug gegen Abtretung sämtlicher Ansprüche aus der Beteiligung des A an der B GmbH & Co .